Türtechnik

Schallschutz/ Zutrittskontrolle/ Fluchttürfunktion
ic-cta-arrow ic-cta-arrow

Eine Tür, viele Funktionen

Türen in Bürogebäuden übernehmen je nach Einsatzort und Nutzung vielfältige Funktionen: Schallschutz, Brandschutz, Rauchschutz, Fluchttür, Zutrittskontrolle, Automation, Komfort. Strähle bietet für jedes System Türen, die die unterschiedlichen Anforderungen erfüllen und sich nahtlos in die Optik einfügen.

Bildergalerie

Schallschutz

Alle Türen von Strähle entsprechen den Schallschutzanforderungen in Bürogebäuden. Je nach Aufbau und Konstruktion erreichen die Türen unterschiedliche Schallschutzwerte.

Volltüren bis Rwp 47 dB (SSK IV), Alurahmentüren bis Rwp 44 dB (SSK III), Structural-Glazing-Tür bis Rwp 45 dB (SSK III) und Brandschutztür bis Rwp 47 dB (SSK IV)

Zutrittskontrolle

Sicherheit ist ein sensibles Thema, gerade in Bürogebäuden. Zutrittskontrollsysteme garantieren eine äußerst flexible Verwaltung von Zutrittsrechten. Für Alurahmentüren, Structual-Glazing-Türen und Volltüren sind verschiedene Systeme möglich, die je nach Zargenaufbau in unterschiedlichen Varianten ausgeführt werden können.

Fluchttürfunktion

Fluchttüren gewährleisten das sichere Verlassen des Gebäudes im Gefahrenfall. Strähle Türen können als Fluchttüren mit Panikbeschlägen nach EN 179 bzw. EN 1125 sowie mit einer Verriegelung nach EltrVTR (Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen) ausgestattet werden.

Panikverschlüsse nach EN 179: Beschlagelemente sind Drücker oder Stoßplatten. Um das Risiko von Verletzungen zu vermeiden zeigt das freie Ende des Drückers zur Oberfläche des Türflügels. Die Beschlaggarnituren können je nach Funktion als Drücker- oder Wechselgarnitur ausgeführt werden. Sie müssen dabei mit den verwendeten Panikschlössern konform sein.

Panikbeschläge nach EN 1125: In Fluchtrichtung (auswärts) werden Stangengriffe mit Druckstangen oder sog. Push Bars eingesetzt, die auch bei großer Menschenansammlung das Öffnen der Türen bei Gefahr schnell und sicher ermöglichen.

Fluchttürverriegelung gem. EltVTR: Die Verriegelung eines Fluchtwegs, der nur im Gefahrenfall begangen werden soll, erfolgt mit einer Fluchttürverriegelung gemäß den Vorgaben der EltVTR. Die elektrische Verriegelung wird dabei  immer zusätzlich zu den mechanischen Schlössern eingebaut – d.h. nicht der Schlossfalle gegenüberstehend. Die von Strähle umgesetzten Verriegelungen sehen daher den Einsatz eines Fluchttüröffners nach dem Ruhestromprinzip vor in Verbindung mit einem Fallenschloss bzw. einem zusätzlichen Verriegelungselement außerhalb der Falle. Die Fluchtwegsteuerung und die elektrische Verriegelung müssen dabei aufeinander abgestimmt und in Türnähe angebracht werden.

Feststellanlage für Rauch- und Brandschutztür

Rauch- und Brandschutztüren müssen laut Gesetzgeber immer geschlossen sein. Türen, die im Normalbetrieb aus Komfortgründen offen stehen sollten, werden mit einer Feststellanlage ausgerüstet. Damit ist gewährleistet, dass im Brandfall der Brandabschnitt geschlossen und die Rauchdichtigkeit sichergestellt ist. Die Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung sowie zugehöriger Energieversorgung.

Integrierte Systeme auf Basis von Türschließern: Die Offenhaltung der Tür wird mittels elektromechanischer Feststellung in der Gleitschiene realisiert und kann in einem Öffnungswinkel zwischen 80 und 120 Grad erfolgen. Die Türen können ohne Probleme von Hand zugezogen werden. Bei zweiflügeligen Türen ist der Schließfolgeregler in der durchgehenden Gleitschiene integriert. Die Rauchmeldezentrale wird in der Gleitschiene oder auf der anderen Sturzseite montiert. Weitere externe Rauchmelder können je nach Anforderungen am Objekt angeschlossen werden.

Automatischer Drehflügelantrieb

Panikbeschläge nach EN 1125: In Fluchtrichtung (auswärts) werden Stangengriffe mit Druckstangen oder sog. Push Bars eingesetzt, die auch bei großer Menschenansammlung das Öffnen der Türen bei Gefahr schnell und sicher ermöglichen.

Fluchttürverriegelung gem. EltVTR: Die Verriegelung eines Fluchtwegs, der nur im Gefahrenfall begangen werden soll, erfolgt mit einer Fluchttürverriegelung gemäß den Vorgaben der EltVTR. Die elektrische Verriegelung wird dabei  immer zusätzlich zu den mechanischen Schlössern eingebaut – d.h. nicht der Schlossfalle gegenüberstehend. Die von Strähle umgesetzten Verriegelungen sehen daher den Einsatz eines Fluchttüröffners nach dem Ruhestromprinzip vor in Verbindung mit einem Fallenschloss bzw. einem zusätzlichen Verriegelungselement außerhalb der Falle. Die Fluchtwegsteuerung und die elektrische Verriegelung müssen dabei aufeinander abgestimmt und in Türnähe angebracht werden.

Selbstschließende Rauchschutzfunktion

Rauchschutztüren verhindern im Brandfall, dass sich Rauch bzw. Rauchgase im Gebäude verbreiten. Nach DIN-Norm muss die Rauchschutztür das Durchdringen von Rauch für etwa zehn Minuten verhindern. Je nach Gestaltung bietet Strähle unterschiedliche einflügelige (RS-1) Rauchschutztüren an, die diese Norm erfüllen. Je nach verwendetem System sind Alurahmentüren, Structural-Glazing-Türen und Volltüren möglich.